BAföG Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
Für Ihren Lebensunterhalt können Sie BAFöG beantragen.
- Im einjährigen Berufskolleg für Sozialpädagogik (nach der Mittleren Reife) erhalten Sie Schüler-BAFöG, je nach dem Einkommen Ihrer Eltern.
- Während der zweijährigen Fachschule für Sozialpädagogik, der zweijährigen Fachschule für Jugend- und Heimerziehung und in den ersten beiden Jahren der Vollzeit-Ausbildung an der Fachschule für Heilerziehungspflege erhalten Sie Aufstiegs-BAFöG (auch Meister-BAFöG genannt). Dieses wird unabhängig vom Einkommen Ihrer Eltern gezahlt.
- Während des Berufspraktikums erhalten Sie ein Gehalt.